AGB
acko eGbR, Wannenweg 10, 75050 Gemmingen (nachfolgend „acko“ oder „Auftragnehmer“).
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Facility-Leistungen sowie über Warenlieferungen (Hygiene-Store) zwischen acko und Ihnen als Kunde.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt acko nicht.
- Ihre eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn acko ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn acko ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Rangfolge: Der individuell geschlossene Dienstleistungsvertrag und das zugehörige Angebot mit Leistungsverzeichnis gehen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Vertrag oder das Angebot keine abweichende Regelung enthalten.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von acko sind schriftlich oder in Textform abgegebene Angebote mit Angebotsnummer. Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags oder durch Ihre Annahme des Angebots in Textform, spätestens durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung.
- Angebote sind befristet: Die Bindefrist beträgt 30 Tage ab Angebotsdatum. Nach Ablauf steht es acko frei, ob es den Auftrag zu den genannten Konditionen noch annimmt.
- Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler im Angebot berechtigen acko zur Korrektur.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsnachweis
- Art, Umfang, Turnus und Ort der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis. Nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Arbeiten sind nicht geschuldet.
- Die Ausführung der wiederkehrenden Reinigungsleistungen wird im Wochenprotokoll dokumentiert. Das Wochenprotokoll dient als Nachweis der erbrachten Leistungen, solange Sie nicht innerhalb der Rügefrist nach § 9 begründete Einwendungen erheben.
- Mehrarbeiten, die durch bauliche Veränderungen oder durch nachträgliche Änderungen am Objekt notwendig werden, sind nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst und werden gesondert angeboten und vergütet.
Teil B: Reinigungs- und Facility-Leistungen
§ 4 Laufzeit und Kündigung
- Verträge über wiederkehrende Reinigungs- und Facility-Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart ist.
- Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Frist von drei Monaten möglich. Nach Ablauf dieser 12 Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 5 Preisanpassung
- acko ist berechtigt, die Preise jährlich anzupassen, um auf Veränderungen in der Kostenstruktur angemessen zu reagieren, insbesondere auf die Inflationsrate, Tariflohnerhöhungen oder sonstige Mehrkosten, die die Dienstleistungserbringung unmittelbar beeinflussen.
- Tarifliche Lohnerhöhungen oder andere Vereinbarungen, die die Lohnkosten unmittelbar beeinflussen, berechtigen acko darüber hinaus, die Vergütung entsprechend anzupassen.
- Jede Anpassung der Vergütung wird Ihnen mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt.
- Änderungen an Ihrem Objekt oder an den Rahmenbedingungen, die die Reinigungsarbeiten beeinflussen, teilen Sie acko rechtzeitig und schriftlich mit.
§ 6 Ihre Mitwirkungspflichten
- Sie stellen acko unentgeltlich alle zur Ausführung der Leistungen notwendigen Räumlichkeiten und Versorgungsleistungen zur Verfügung, insbesondere Wasser und Elektrizität sowie einen abschließbaren Raum oder Bereich zur Aufbewahrung von Geräten und Materialien, soweit vorhanden.
- Sie gewährleisten zu den vereinbarten Ausführungszeiten den Zugang zum Objekt. Überlassene Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes werden von acko sorgfältig verwahrt und nur an eingewiesene Mitarbeiter ausgegeben. Nach Vertragsende werden alle Zugangsmittel zurückgegeben.
- Sie informieren acko unverzüglich über Umstände, die die Leistungserbringung beeinträchtigen oder Gefahren für die eingesetzten Mitarbeiter begründen können (zum Beispiel Baumaßnahmen, Gefahrstoffe, defekte Anlagen).
- Kann acko die Leistung aus Gründen nicht erbringen, die in Ihrer Sphäre liegen (zum Beispiel fehlender Zugang), bleibt der Vergütungsanspruch für die ausgefallene Leistung bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 7 Ausführungszeiten
- Die Ausführungszeiten ergeben sich aus dem Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder gesonderter Vereinbarung. Änderungen der Ausführungszeiten stimmen die Parteien einvernehmlich ab.
- Ausfalltage wie der 24.12. und der 31.12. sowie weitere Feier- und Brückentage sind im Reinigungspreis berücksichtigt, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
§ 8 Personal, Vertretung und Subunternehmer
- acko erbringt die Leistungen durch geeignetes, eingewiesenes Personal und beachtet die einschlägigen arbeits-, sozialversicherungs- und mindestlohnrechtlichen Vorschriften.
- Bei Ausfall einzelner Reinigungskräfte (zum Beispiel Krankheit, Urlaub) darf acko eine gleichwertige Vertretung einsetzen. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
- acko ist berechtigt, zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung von acko Ihnen gegenüber bleibt davon unberührt.
§ 9 Mängelrüge und Nacherfüllung
- acko kontrolliert die erbrachten Leistungen gründlich in regelmäßigen Abständen.
- Mängel an den erbrachten Leistungen müssen Sie binnen vier Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich rügen. Ordnungsgemäß gerügte Mängel behebt acko zeitnah durch Nacherfüllung (Nachreinigung).
- Weitergehende Ansprüche wegen eines Mangels setzen voraus, dass Sie acko zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist gegeben haben.
§ 10 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Angebots. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Wiederkehrende Leistungen werden monatlich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Für Warenlieferungen aus dem Hygiene-Store gilt abweichend ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern die Rechnung nichts anderes ausweist.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
- Befinden Sie sich mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, darf acko nach vorheriger Ankündigung in Textform die weiteren Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Der Vergütungsanspruch für vereinbarte, wegen des Verzugs zurückgehaltene Leistungen bleibt unberührt.
§ 12 Haftung
- acko haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet acko nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien bleibt unberührt.
- acko unterhält eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung eventueller Schadensfälle. Auf Verlangen weist acko den Versicherungsschutz nach.
- Schäden am Objekt oder an Einrichtungsgegenständen, die erkennbar auf die Leistungserbringung zurückgehen, melden Sie acko unverzüglich, damit eine zügige Regulierung möglich ist.
§ 13 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die acko oder Ihnen die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik oder Aussperrung in Drittbetrieben), befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.
- Entfällt die Leistung, entfällt insoweit auch der Vergütungsanspruch. Beide Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Teil C: Hygiene-Store (Warenlieferungen)
§ 14 Geltung und Bestellung
- Der Hygiene-Store von acko richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Bestellungen sind nur für Kunden mit freigegebenen Kundenpreisen möglich; die Freigabe erfolgt durch acko nach Prüfung der Unternehmereigenschaft.
- Die Darstellung der Waren im Store ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn acko Ihre Bestellung in Textform bestätigt oder die Ware ausliefert.
§ 15 Lieferung und Gefahrübergang
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn acko sie ausdrücklich in Textform zugesagt hat.
- Lieferung und Lieferweg werden im Einzelfall vereinbart (zum Beispiel Anlieferung durch acko im Rahmen bestehender Reinigungstermine oder Versand). Etwaige Liefer- oder Versandkosten sowie ein etwaiger Mindestbestellwert werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an Sie über, bei Versendung mit der Übergabe an die Transportperson (§ 447 BGB).
§ 16 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von acko.
- Bis dahin behandeln Sie die Ware pfleglich und informieren acko unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware.
§ 17 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
- Für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB: Sie untersuchen die Ware unverzüglich nach Ablieferung und rügen erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen unverzüglich in Textform.
- Verdeckte Mängel rügen Sie unverzüglich nach Entdeckung. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
§ 18 Kein Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Da acko ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert, besteht kein Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Rückgaberecht wird nicht eingeräumt, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
§ 19 Gewährleistung bei Warenlieferungen
- Bei Mängeln der gelieferten Ware bestehen zunächst die gesetzlichen Nacherfüllungsrechte (Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl von acko). Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die weiteren gesetzlichen Mängelrechte.
- Für die Haftung auf Schadensersatz gilt § 12 entsprechend.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt zwölf Monate ab Ablieferung. Unberührt bleiben die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz und Arglist sowie bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Teil D: Schlussbestimmungen
§ 20 Datenschutz
acko verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter https://acko-services.de/datenschutz/
§ 21 Form von Erklärungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (zum Beispiel E-Mail). Das gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.
- Kündigungen bedürfen abweichend davon der Schriftform (§ 4 Abs. 4).
§ 22 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. acko darf Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung beziehungsweise eine Regelung, die dem ursprünglich gewollten Zweck am nächsten kommt.